§ 9 Abs. 1 nennt als Beispiele („insbesondere“, also nicht abschließend):
- Menschen mit einer länger andauernden Krankheit,
- Menschen mit einer länger andauernden oder ständigen körperlichen Behinderung,
- Schwangere und Personen im Mutterschutz.
Folgende Situationen kommen in der Praxis häufig zur Sprache. Ob sie im Einzelfall unter die Satzung fallen, entscheidet die Test-Kommission, deshalb gilt für alle: kann relevant sein, Entscheidung im Einzelfall.
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| ADHS | Die Satzung nennt sie nicht ausdrücklich. Kann relevant sein, wenn sie dich in der Testsituation konkret einschränkt und das ärztlich belegt ist. |
| Legasthenie | Wie ADHS nicht ausdrücklich genannt. Kann relevant sein, etwa bei langen Texten wie im Untertest Textverständnis. |
| Chronische Erkrankung | Fällt unter „länger andauernde Krankheit“, wenn sie sich auf die Testbearbeitung auswirkt. |
| Schwangerschaft, Mutterschutz | Ausdrücklich in § 9 Abs. 1 genannt. |
| Akute Verletzung, zum Beispiel ein gebrochener Arm | Die Satzung spricht von „länger andauernd“. Ob eine kurzfristige Verletzung reicht, ist nicht ausdrücklich geregelt. Frag früh bei der heiTEST-Koordinationsstelle nach. |