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Wer kann einen Antrag stellen?

Kapitel 3 von 11 · TMSnat Nachteilsausgleich · Aktualisiert am 25.10.2026

§ 9 Abs. 1 nennt als Beispiele („insbesondere“, also nicht abschließend):

  • Menschen mit einer länger andauernden Krankheit,
  • Menschen mit einer länger andauernden oder ständigen körperlichen Behinderung,
  • Schwangere und Personen im Mutterschutz.

Folgende Situationen kommen in der Praxis häufig zur Sprache. Ob sie im Einzelfall unter die Satzung fallen, entscheidet die Test-Kommission, deshalb gilt für alle: kann relevant sein, Entscheidung im Einzelfall.

Situation Einordnung
ADHS Die Satzung nennt sie nicht ausdrücklich. Kann relevant sein, wenn sie dich in der Testsituation konkret einschränkt und das ärztlich belegt ist.
Legasthenie Wie ADHS nicht ausdrücklich genannt. Kann relevant sein, etwa bei langen Texten wie im Untertest Textverständnis.
Chronische Erkrankung Fällt unter „länger andauernde Krankheit“, wenn sie sich auf die Testbearbeitung auswirkt.
Schwangerschaft, Mutterschutz Ausdrücklich in § 9 Abs. 1 genannt.
Akute Verletzung, zum Beispiel ein gebrochener Arm Die Satzung spricht von „länger andauernd“. Ob eine kurzfristige Verletzung reicht, ist nicht ausdrücklich geregelt. Frag früh bei der heiTEST-Koordinationsstelle nach.