Am Testtag gelten die Anweisungen der Testleitung (§ 5 Abs. 3). Beeinträchtigungen, die du während des Tests spürst und die nicht schon Teil deines Antrags waren, musst du sofort melden. Das nennt die Satzung Rügeobliegenheit (§ 8 Abs. 5). Alles zu Ausweis, Ablauf und Regeln findest du in unserer Checkliste für den Testtag.