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Häufige Fragen

Kapitel 10 von 11 · TMSnat Nachteilsausgleich · Aktualisiert am 25.10.2026

Wann muss ich den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Innerhalb der Ausschlussfrist, die die heiTEST-Koordinationsstelle festlegt und auf tmsnat.org bekannt gibt (§ 9 Abs. 3). Die konkrete Frist für den Test im Mai 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Bei einer Ausschlussfrist lässt sich eine Verspätung in der Regel nicht mehr ausgleichen.

Brauche ich ein Attest mit Diagnose?

Nein. Du brauchst einen ärztlichen Nachweis oder eine fachliche Stellungnahme, die Art und Umfang des Nachteils belegt. Die Mitteilung der Diagnose ist laut § 9 Abs. 3 nicht verpflichtend.

Wird mein Antrag sicher genehmigt?

Das kann niemand vorher sagen. Die Test-Kommission entscheidet im Einzelfall anhand der Nachweise und ist an die Chancengleichheit für alle Teilnehmenden gebunden (§ 9 Abs. 4).

Muss ich bei jeder Wiederholung einen neuen Antrag stellen?

Die Satzung erlaubt beliebig viele Wiederholungen mit jeweils neuer Anmeldung (§ 6 Abs. 2). Beim bisherigen TMS musste der Antrag bei jeder Wiederholung neu gestellt werden. Für den TMSnat ist das nicht ausdrücklich geregelt.