Die folgenden Beispiele stammen aus den bisherigen Tests und sind keine Zusage für den TMSnat. Welche Maßnahmen es künftig gibt, steht noch nicht fest.
- Bisher beim TMS (laut tms-info.org, Stand 06/2026): Der Antrag bestand aus einem selbst begründeten Schreiben und einem aktuellen fachärztlichen Gutachten oder Attest, kein Arztbrief. Die Entscheidung traf die heiTEST-Koordinationsstelle. Bei einer Wiederholung musste der Antrag neu gestellt werden.
- Bisher beim HAM-Nat (laut Auswahltestzentrale Hamburg, Stand 10/2026): Genannt werden vergrößerte Testunterlagen bei starker Sehbehinderung und ein barrierefreier Raum für Rollstuhlfahrende. Medikamente durften nach Hinweis beim Check-in auch ohne Nachteilsausgleich mit an den Platz.
- Bisher beim TMS, medizinische Hilfsmittel: Geräte wie Insulinpumpen sollten beim Einlass ohne Aufforderung vorgezeigt werden (laut tms-info.org, Stand 06/2026).
Für den TMSnat gelten allein die Satzung und die Angaben auf tmsnat.org. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Anliegen ein Nachteilsausgleich oder eine Frage der Testorganisation ist, hilft die Kontaktadresse der heiTEST-Koordinationsstelle.