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TMSnat Nachteilsausgleich: So beantragst du ihn

Aktualisiert am 25.10.2026

Wenn eine Krankheit, eine Behinderung oder eine Schwangerschaft dich beim TMSnat benachteiligen würde, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen. Laut Satzung (§ 9, Stand 02/2026) geht das in Textform mit ärztlichem Nachweis und innerhalb einer Ausschlussfrist, eine Diagnose musst du dabei nicht nennen. Über den Antrag entscheidet die Test-Kommission im Einzelfall. Eine Zusage gibt es vorab nie, deshalb zählt vor allem, früh anzufangen.

Stand: 25.10.2026 – Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die offiziellen Quellen unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 9 der Heidelberger Satzung zum TMSnat. Sie gilt erstmals für den Testzeitraum im Mai 2027 (§ 15).
  • Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist eingehen. Die Frist legt die heiTEST-Koordinationsstelle fest und gibt sie auf der TMSnat-Webseite bekannt. Sie ist noch nicht veröffentlicht.
  • Du brauchst einen ärztlichen Nachweis oder eine sonstige fachliche Stellungnahme. Die Mitteilung einer Diagnose ist nicht verpflichtend.
  • Entscheiden darf nur die Test-Kommission der heiTEST-Koordinationsstelle (§ 7 und § 9 Abs. 4).
  • Wann die Anmeldung beginnt, erklären wir auf der Seite zu Anmeldung, Terminen und Kosten. Alles zum neuen Test insgesamt steht im TMSnat-Leitfaden.