Wenn Ihr Kind noch nicht volljährig ist, kann die Beschaffung des ärztlichen Nachweises Zeit brauchen. Es lohnt sich, früh mit der Kinderärzt:in oder Fachärzt:in zu sprechen. Die Satzung verlangt, dass die antragstellende Person die Symptome nachvollziehbar darlegt. Die Entscheidung trifft die Test-Kommission, niemand kann sie vorab zusagen.