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Für Eltern

Kapitel 8 von 11 · TMSnat Nachteilsausgleich · Aktualisiert am 25.10.2026

Wenn Ihr Kind noch nicht volljährig ist, kann die Beschaffung des ärztlichen Nachweises Zeit brauchen. Es lohnt sich, früh mit der Kinderärzt:in oder Fachärzt:in zu sprechen. Die Satzung verlangt, dass die antragstellende Person die Symptome nachvollziehbar darlegt. Die Entscheidung trifft die Test-Kommission, niemand kann sie vorab zusagen.