Die Satzung nennt Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie (laut Satzung § 1, Stand 02/2026). Ob und wie eine Hochschule das Testergebnis wertet, regelt sie aber selbst in ihrer Auswahlsatzung. Was für Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie gilt, haben wir auf einer eigenen Seite gesammelt: TMSnat für Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Bewerben kannst du dich laut tms-info.org (Stand 06/2026) auch dann, wenn du keinen oder nur einen Test vorweisen kannst. Gleichzeitig weist tms-info.org darauf hin, dass Bewerber:innen mit gutem Testergebnis in den Ranglisten an Personen ohne Test vorbeiziehen können. Ob sich ein Test für dich lohnt, hängt deshalb vor allem von deinen Wunschhochschulen ab.