Wenn du wegen Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft einen Nachteilsausgleich brauchst, gilt eine eigene Ausschlussfrist, die die Koordinationsstelle bekanntgibt (Satzung § 9 Abs. 3). Den Antrag stellst du also früh, nicht erst am Testtag. Die Schritte findest du im Beitrag Nachteilsausgleich beim TMSnat.